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Zu entrichtende Eigenanteile

Neu ab 1.1.2017

Ab Januar 2017 tritt das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft.
Die bisherigen Pflegestufen werden durch 5 Pflegegrade ersetzt.
Eine neue Begutachtungsrichtlinie tritt in Kraft.
Für unsere Heimbewohner wird zukünftig ein einheitliches Heimentgelt berechnet, unabhängig, welcher Pflegegrad besteht.

Der neue, einheitliche Eigenanteil wird ab 1.1.2017 882,14€ betragen.

Für Rückfragen stehen wir unter der
Telefon-Nr.: 03 53 41 / 2 69 99 oder
per Mail: pflegepark.wahrenbrueck@arcor.de
gern zur Verfügung.

.:impressum disclaimer:.
Pflegepark Wahrenbrück